Samtgemeinde Papenteich * Bauausschuss Sitzung am 06.02.2019

BERICHT VON DER BAUAUSSCHUSS SITZUNG

von Eberhard Stolzenburg

In der Bauausschusssitzung am 06.02.19 wurde bei allen Beratungspunkten der Tagesordnung dem Beschlussvorschlag der Samtgemeindeverwaltung gefolgt und einstimmig beschlossen.
Hier möchte ich auf die Anfrage zum Protokoll von Bürgervertreter Manfred Lasetzki bezüglich der Entscheidung zur Umsetzung der gefassten Beschlüsse eingehen. Als Antwort ist zusammengefasst zu sagen, dass die in den Fachausschüssen gefassten Beschlüsse Beschlussempfehlungen für den Samtgemeindeausschuss bzw. Samtgemeinderat sind. Die Entscheidung zu den Beratungspunkten wird im Samtgemeindeausschuss bzw. Samtgemeinderat getroffen, wobei die Beschlüsse noch geändert werden können. Eine erneute Beratung im Fachausschuss erfolgt nicht.

Und nun zu den Beratungspunkten. Der Antrag der OBS Papenteich auf zusätzliche Parkplätze und einer Zufahrt ist abgelehnt, da bereits mit dem Bauantrag 2016 genügend Parkfläche im Bereich der Schule nachgewiesen musste. Hier ist anzumerken, dass ausreichend Parkplätze vorhanden sind, auch wenn der Weg eventuell ein wenig weiter ist. Es muss nicht immer direkt vor der „Haustür“ geparkt werden.
Bei der Sanierung der Schulstraße in Gr. Schwülper ist dem Antrag der Gemeinde Schwülper auf Mitfinanzierung  des barrierefreien Umbaus der Bushaltestellen zugestimmt worden. Wir sind der Meinung, dass in diesem Fall alle Gemeinden gleich behandelt werden müssen und die Samtgemeinde als Schulträger die Sache dann mitfinanzieren sollte, wenn der barrierefreie Umbau der Bushaltestellen für den Schülertransport erforderlich ist.
Mit dem Beschluss der Vergabe der Planungsleistungen für den bereits beschlossenen Anbau eines Multifunktionsraumes an der Grundschule Rötgesbüttel ist jetzt die Umsetzung der Maßnahme eingeleitet. Aus unserer Sicht ist es erfreulich, dass die Maßnahme an der Grundschule Rötgesbüttel jetzt Fahrt aufnimmt.

Mit der Kenntnisnahme der Betriebsabrechnungen der Friedhöfe der Jahre 2015 bis 2017 wurde die darin fehlende Kostendeckung aus allgemeinen Haushaltsmitteln beschlossen.

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